Vereinssatzung

In unserer Vereinssatzung erfahren Sie alles Wesentliche zu unserem Verein. Informieren Sie sich hier über die Gründe und den Zweck unserer Gemeinschaft.

 

Satzung des SSV Ziethen e.V.
SSV Satzung_2002.pdf
PDF-Dokument [77.5 KB]

Mitgliedsbeiträge

Der SSV Ziethen e.V. hat das Ziel seine Mitgliedsbeiträge so gering wie möglich zu halten, damit jedem ermöglicht wird beim SSV Ziethen mitzumachen.

 

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge:

 

Beitragsart:

Monats-beitrag:

¼-jährlicher Abbuchungsbetrag:

Familie 14,00 € 42,00 €
Erwachsene 8,00 € 24,00 €
Jugend 4,00 € 12,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die vierteljählichen Zahlungen der Mitgliedsbeiträge werden im Voraus zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. bzw. am folgenden Arbeitstag eines jeden Jahres vom angegebenen Konto eingezogen.

 

Sollte Ihr Konto zum Abbuchungstermin nicht die nötige Deckung aufweisen, bitten wir Sie möglichst umgehend den Abbuchungsbetrag zuzüglich der entstandenen Rückbuchungsgebühr auf das nachfolgende Konto des SSV Ziethen e.V. zu überweisen.

Raiffeisenbank  (BLZ: 20190109) Kontonummer: 3023 7290

BIC: GENODEF1RRZ  ;  IBAN: DE96 2019 0109 0030 2372 90

 

 

Hier finden Sie unsere Beitragsordnung

 

 

Beitragsordnung des SSV Ziethen e.V.
Beitragsordnung ab 01.04.2016.pdf
PDF-Dokument [99.1 KB]

Beitragsordnung

Aufnahmeantrag

Über den Download des Aufnahmeantrages besteht die Möglichkeit in den Verein einzutreten.

Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag dem zuständigen Trainer oder schicken Sie es dem SSV Ziethen e.V. per Post zu. Die Anschrift des Vorsitzenden oder des Kassenwartes finden Sie unter Mitglieder des Gesamtvorstandes.

 

Bitte nicht faxen oder mailen, da die Originalunterschrift vorliegen muss.

 

 

Aufnahmeantrag SSV Ziethen e.V.
Aufnahmeantrag_SSV_Ziethen_01_2022.pdf
PDF-Dokument [450.1 KB]

 

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. möglich und muss 4 Wochen vor Ablauf der genannten Termine schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden oder dem Kassenwart ausgesprochen werden.

 

 

 

 

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